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Auslandhochzeit
Namensrecht
Bevor Sie heiraten,
sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie in der
folgenden Zeit heißen wollen. Immerhin tragen Sie diesen Namen
vielleicht bis an das Ende Ihrer Tage. Der eigene Name hat eine
große Bedeutung, mit dem man seine Gefühle, ganz persönliche
Erinnerungen oder auch seinen guten Ruf verbindet.
Das seit dem
1.7.1976 geltende Namensrecht bietet Ihnen bei der Wahl Ihres
Familiennamens mehrere Möglichkeiten, einen Familiennamen zu
bestimmen. Die getrennte Namensführung für Ehegatten gibt es
gesetzlich erst seit 1994, von 1976 bis 1991 musste man den Namen
des Mannes oder den der Frau zum Ehenamen bestimmen. Als Beispiel
dient hier Marion Bäcker und Thomas Maier.
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1.
Getrennte Namensführung
Wenn das Brautpaar
keinen gemeinsamen Familiennamen wählt, behält jeder seinen
Familiennamen wir vor der Eheschließung. Dies kann auch ein Name
aus einer früheren Ehe sein. Maria heißt also weiter Bäcker und
Thorsten eben Maier. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen die
Eltern aber bestimmen, ob das Kind den Geburtsnamen der Mutter
oder den des Vaters erhalten soll. Die Bestimmung gilt auch für
alle nachfolgenden Kinder!
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2.
Gemeinsamer Familienname
Bei einer Eheschließung
kann der Geburtsname der Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen
Familiennamen bestimmt werden. Eine Änderung ist leider später
nicht mehr möglich! Der Geburtsname ist nicht unbedingt der Name,
den Braut oder Bräutigam bei ihrer Geburt bekommen haben, sondern
der Familienname, der zum Zeitpunkt der Hochzeit in der Geburts-
oder Abstammungsurkunde steht. Auch ist es nicht möglich, einen
Namen aus einer früheren Ehe zum Ehenamen der neuen Ehe zu
bestimmen.
Wenn beide sich
aber zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht sicher sind, und
erst einmal den eigenen Geburtsnamen behalten möchten, so können
sie die Wahl eines gemeinsamen Namens jederzeit während der Ehe
durch eine Erklärung bei ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen.
3.
Doppelname
Ein gemeinsamer
Doppelname, den beide Ehepartner tragen, ist rechtlich nicht
zugelassen.
Entscheidet sich
das Paar für den Namen Maier als Familiennamen, kann nur die
Braut den Doppelnamen Bäcker-Maier oder Maier-Bäcker tragen.
Bestimmen die beiden den Ehenamen Bäcker, dann darf Thorsten Bäcker-Maier
oder Maier-Bäcker heißen.
Die in dieser Ehe
geborenen Kinder erhalten dann automatisch den Ehenamen der Eltern
als Familiennamen. Die Kinder können nicht den Doppelnamen des
einen Elternteils übernehmen. Die Beantragung eines Doppelnamens
kostet beim Standesamt ca. € 17,-.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem
Standesamt in Verbindung!
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