Evangelische
Trauung:
Der
Pfarrer traut nicht nur ein rein evangelisches, sondern auch ein
gemischt-konfessionelles Paar ohne Wenn und Aber. Allerdings benötigt
der katholische Partner die schriftliche Genehmigung seiner eigenen
Kirche. Diese Dispens ist beim katholischen Pfarramt erhältlich.
Katholische
Trauung:
Sind
Braut und Bräutigam katholisch, erteilt die Kirche ihren Segen. Ist
ein Partner katholisch, der andere evangelisch, wird die Trauung an
Bedingungen geknüpft: Der evangelische "Teil" muss sich
verpflichten, die Ehe als unauflöslich zu betrachten, Kinder zu
bejahen und sie im katholischen Glauben zu erziehen.
Ökumenische
Trauung:
Wer sich weder für evangelisch noch
für katholisch entscheiden will, lässt die Trauung einfach von
Pfarrern beider Konfessionen gemeinsam gestalten. Die Federführung übernimmt
jeweils der Pfarrer, in dessen Kirche die Zeremonie stattfinden soll.
Bei diesem Geistlichen meldet sich das Brautpaar zuerst.

Buchtipp:
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Kirchlich
heiraten - aber wie?
Anregungen und Beispiele für die Gestaltung der Trauung (broschiert)
Autor: Michael Schreiber
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Aus
katholischer Sicht darf man sich normalerweise nur ein Mal im Leben
das Ja-Wort geben. Das heißt: Wer geschieden ist und sich wieder
verheiraten möchte, muss auf den kirchlichen Segen verzichten - es
sei denn, die frühere Ehe wurde von einem kirchlichen Gremium ausdrücklich
für nichtig erklärt. Weniger schwer wiegt eine erste Trauung nur vor
dem Standesamt oder dem evangelischen Pfarrer. Da kann der katholische
Priester ein Auge zudrücken.
Auch
die evangelische Kirche hält die Ehe im Prinzip für unauflöslich,
gibt aber dem Pfarrer mehr Spielraum. Es liegt im Ermessen des
Geistlichen, ob er nach Absprache mit dem Dekan einer Trauung
schon mal geschiedener Heiratskandidaten zustimmt.
Schwieriger
ist es, wenn einer der Partner nicht getauft ist. Möchte ein
Katholik die Ehe mit einem ungetauften Partner eingehen, muss
dieser beim jeweiligen Bischof um Dispens bitten. Er muss mit
einer Unterschrift versichern, dass er die Kinder im katholischen
Glauben erziehen wird und das beide Partner eine katholische
Lebensgemeinschaft anstreben werden, in der die Einheit und die
Unauflöslichkeit der Ehe und die Elternschaft bejaht wird. Die
Trauung des katholischen Partners mit einem ungetauften Partner
ist ein Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Für eine
kirchliche Trauung gilt aber, dass nur einer der Partner Mitglied
in der Kirche sein muss. Setzen Sie sich aber vorher noch mit dem
Pfarrer wegen eines Gespräches in Verbindung.