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Standesamt | Kirche | Freie Trauung | Lieder in der Kirche | Trausprüche | Treueversprechen | Traugespräch | Fürbitten | Programmheft

Die kirchliche Hochzeit je nach Glaube

Evangelische Trauung:
Der Pfarrer traut nicht nur ein rein evangelisches, sondern auch ein gemischt-konfessionelles Paar ohne Wenn und Aber. Allerdings benötigt der katholische Partner die schriftliche Genehmigung seiner eigenen Kirche. Diese Dispens ist beim katholischen Pfarramt erhältlich.  

TrauungKatholische Trauung:
Sind Braut und Bräutigam katholisch, erteilt die Kirche ihren Segen. Ist ein Partner katholisch, der andere evangelisch, wird die Trauung an Bedingungen geknüpft: Der evangelische "Teil" muss sich verpflichten, die Ehe als unauflöslich zu betrachten, Kinder zu bejahen und sie im katholischen Glauben zu erziehen.
 

Ökumenische Trauung:
Wer sich weder für evangelisch noch für katholisch entscheiden will, lässt die Trauung einfach von Pfarrern beider Konfessionen gemeinsam gestalten. Die Federführung übernimmt jeweils der Pfarrer, in dessen Kirche die Zeremonie stattfinden soll. Bei diesem Geistlichen meldet sich das Brautpaar zuerst.  

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Buchtipp:

kirchlich heiraten

 

Kirchlich heiraten - aber wie? 
Anregungen und Beispiele für die Gestaltung der Trauung (broschiert)

Autor:  Michael Schreiber

 

Hochzeitsfloristik

Aus katholischer Sicht darf man sich normalerweise nur ein Mal im Leben das Ja-Wort geben. Das heißt: Wer geschieden ist und sich wieder verheiraten möchte, muss auf den kirchlichen Segen verzichten - es sei denn, die frühere Ehe wurde von einem kirchlichen Gremium ausdrücklich für nichtig erklärt. Weniger schwer wiegt eine erste Trauung nur vor dem Standesamt oder dem evangelischen Pfarrer. Da kann der katholische Priester ein Auge zudrücken.

  • Auch die evangelische Kirche hält die Ehe im Prinzip für unauflöslich, gibt aber dem Pfarrer mehr Spielraum. Es liegt im Ermessen des Geistlichen, ob er nach Absprache mit dem Dekan einer Trauung schon mal geschiedener Heiratskandidaten zustimmt.
  • Schwieriger ist es, wenn einer der Partner nicht getauft ist. Möchte ein Katholik die Ehe mit einem ungetauften Partner eingehen, muss dieser beim jeweiligen Bischof um Dispens bitten. Er muss mit einer Unterschrift versichern, dass er die Kinder im katholischen Glauben erziehen wird und das beide Partner eine katholische Lebensgemeinschaft anstreben werden, in der die Einheit und die Unauflöslichkeit der Ehe und die Elternschaft bejaht wird. Die Trauung des katholischen Partners mit einem ungetauften Partner ist ein Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Für eine kirchliche Trauung gilt aber, dass nur einer der Partner Mitglied in der Kirche sein muss. Setzen Sie sich aber vorher noch mit dem Pfarrer wegen eines Gespräches in Verbindung.  
  • Eine Alternative wäre eine sogenannte "freie Trauung", durchgeführt von einem freiberuflichem Theologen. Hierbei können Sie den Ablauf, Ort, etc. selbst bestimmen, wobei die Trauung auch durchaus in einem Kirchengebäude stattfinden kann.

     

     


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