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| Feuerwerk
Ein
Feuerwerk zur Hochzeit
Ein
Feuerwerk zur Hochzeit ist zwar ein schönes Erlebnis, aber hier gibt es einige
Bestimmungen zu beachten!
Laut
§
23 Abs. 1 Sprengverordnung
dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse 2 (frei verkäufliche Feuerwerkskörper)
nur am 31.12. und 1.1. von erwachsenen Personen abgebrannt werden.
Nicht frei verkäufliche Raketen müssen von einem Pyrotechniker
gezündet werden, der aber nicht billig ist. Außerdem darf ein
Pyrotechniker nur Großkalibriges abfeuern! Davon abweichende
Feuerwerke bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Amt:
Gemeindebehörde oder Ordnungsamt...
Voraussetzungen...
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Angabe
von Namen, Anschrift des Durchführenden, der Ort und Zeitpunkt
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Nachweis
einer Haftpflichtversicherung: mind. 1 Mio. Personenschäden und mind. 1/2
Mio. Sachschäden
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Auflagen...
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Ein
Abbrennen des Feuerwerkes ist nur bis 22 Uhr erlaubt.
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Bei
Trockenheit und Brandgefahr ist die Durchführung des Feuerwerks verboten!
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Abstand
zu Gebäuden und Wald 100m, Feldern, Hecken, brandgefährdeten Gegenständen
25m, öffentlichen und privaten Wegen muss mind. 10m
betragen. |
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Anwohner,
die zuständige Polizeidienststelle, Berufsfeuerwehr, örtliche Feuerwehr
müssen unbedingt benachrichtigt werden! |


Wenn
Sie Tipps, Anregungen oder, oder, oder... haben, senden Sie uns eine
kurze
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